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Aufgaben der Münchner Bezirksausschüsse
“Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Stadtverwaltung. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung und Durchsetzung von stadtteilbezogenen Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger. Nach der Übertragung von eigenen Entscheidungsrechten werden nun zahlreiche Empfehlungen aus den jeweiligen Bürgerversammlungen, die sich auf das Stadtviertel beziehen, vom
‘Stadtteil-Parlament’ in eigener Verantwortung behandelt.”
Zitiert nach: Internetseite der Landeshauptstadt München [Externer Link: http://www.muenchen.de/rathaus/politik_ba/98578/index.html / Benutzter Abruf: 24. Juni
2008]
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Entscheidungsrechte der Bezirksausschüsse
“Mit Beschluss vom 13.12.1995 hat die Stadtratsvollversammlung den Bezirksausschüssen erstmals Entscheidungsrechte eingeräumt.
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Seitdem kann in den Bezirksausschüssen im Einzelfall entschieden werden, wie Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünanlagen oder Spiel- und
Sportplätze gestaltet werden sollen und wo Erholungsflächen und Freizeitzentren sowie Sozial- und Kultureinrichtungen im Stadtviertel fehlen. Die Bezirksausschüsse sind nun auch zuständig für die Benennung von
Straßen und Plätzen im Stadtbezirk, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sind.
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Die ‘Stadtteil-Parlamente’ prüfen, wo Wochenmärkte eingerichtet oder umgestaltet werden sollen, wo Litfasssäulen und andere Werbeanlagen errichtet werden können.
Auch die stadtviertelbezogene Planung von Fuß- und Radwegen wurde auf die Bezirksausschüsse übertragen. Ebenso kümmern sie sich um das Stadtteilkulturprogramm, die Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten
und Kulrturveranstaltungen. Die Bezirksausschüsse fördern und pflegen die Stadtteilgeschichte und entscheiden über die erstmalige Gewährung von Zuschüssen für Vereine und soziale Initiativen im Stadtviertel. Die
Entscheidungskompetenz der Bezirksausschüsse umfasst darüber hinaus auch Projektaufträge bei städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen mit einer Bausumme von über 0,5 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro.
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Eine Übertragung von Entscheidungsrechten aus dem Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters auf die Bezirksausschüsse war bislang nicht möglich, da
verschiedene Vorstöße der Stadtratsmehrheit für eine dazu notwendige Änderung der bayerischen Gemeindeordnung in den vergangenen Jahren an der ablehnenden Haltung der Landtagsmehrheit gescheitert waren.
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Nachdem der Landtag nun aber seine ablehnende Haltung aufgegeben und eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat, können auch sogenannte
Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zur Entscheidung auf die Bezirksausschüsse übertragen werden. Ein entsprechender Katalog an geeigneten zusätzlichen Entscheidungsrechten wird derzeit von der Stadtverwaltung
unter Beteiligung der Bezirksausschüsse erarbeitet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.”
Zitiert nach: Internetseite der Landeshauptstadt München [Externer Link: http://www.muenchen.info/ba/rechte.htm / Benutzter Abruf: 24. Juni 2008]
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